Weitere Lockerungen im Erlass zum Betretungsverbot von Werkstätten
Die Landesregierung hat den Erlass zum Betretungsverbot für Werkstätten weiter gelockert.
Nun dürfen 50% der Beschäftigten wieder zur Arbeit kommen. Dafür gelten die bekannten Auflagen, die ihr hier nachlesen könnt: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/erlass_allgemeinverfuegungen.html;jsessionid=8E7081BADBD26416463225E502951C11.delivery2-replication
Bis zum 29. Juni ist dies weiterhin ein freiwilliges Angebot, vorerst nur für Beschäftigte, die gesund sind und gerne wieder arbeiten möchten.
Das Fahrdienst-Angebot ist momentan noch eingeschränkt.
Alles Gute und bleibt gesund!
Die Landesregierung hat den Erlass zum Betretungsverbot für Werkstätten weiter gelockert.
Nun dürfen 50% der Beschäftigten wieder zur Arbeit kommen. Dafür gelten die bekannten Auflagen, die ihr hier nachlesen könnt: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/erlass_allgemeinverfuegungen.html;jsessionid=8E7081BADBD26416463225E502951C11.delivery2-replication
Bis zum 29. Juni ist dies weiterhin ein freiwilliges Angebot, vorerst nur für Beschäftigte, die gesund sind und gerne wieder arbeiten möchten.
Das Fahrdienst-Angebot ist momentan noch eingeschränkt.
Alles Gute und bleibt gesund!